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Rund ums Geld



Bank-News

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Die Texte und Grafiken stehen für Sie zum Download bereit. Weitere Informationen können Sie auf den Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.

14.02.2012 - D-Mark wird gehortet - Umtausch in Euro weiterhin kostenlos möglich


Was tun, wenn man beim Aufräumen noch D-Mark findet? Behalten oder eintauschen? Viele Menschen sind durch die akute Euro-Schuldenkrise verunsichert. Mancher mag sich wehmütig an die „gute alte Deutsche Mark“ erinnern, die Währung des deutschen „Wirtschaftswunders“. Gut zehn Jahre nach Einführung des Euro-Bargeldes schlummern noch immer beträchtliche D-Mark-Bestände in deutschen Haushalten. Von den ursprünglich ausgegebenen Münzen sind wertmäßig über 40 Prozent nicht in Euro eingetauscht worden. Viele davon ruhen in Sammlerschatullen und Münzalben, vor allem Sondermünzen zu Fünf- und Zehn-Mark. Von den DM-Banknoten wurden hingegen über 97 Prozent eingelöst - ein Betrag von etwa 6,5 Mrd. DM steht hier noch aus. Wer D-Mark in Euro tauschen will, kann dies weiterhin kostenfrei tun: In den Filialen der Deutschen Bundesbank werden nach wie vor D-Mark-Bestände angenommen und in Euro gewechselt, zum offiziellen Kurs von 1 Euro gleich 1,95583 DM. Der Umtausch dort ist unbegrenzt möglich. Das gilt nicht nur für die zuletzt umgelaufenen DM-Münzen und DM-Banknoten, sondern auch für ältere Banknotenausgaben der Bundesbank und ihrer Vorläuferin, der Bank deutscher Länder. So manche alten Geldscheine aus der Frühzeit der Bundesrepublik sind allerdings inzwischen begehrte Sammlerobjekte. Auch für die frühen Fünf-Mark-Gedenkmünzen aus den 1950er Jahren sind Sammler bereit, tief in die Tasche zu greifen. In diesen Fällen lohnt es sich, die Stücke dem Fachhandel anzubieten, bevor man sie bei der Bundesbank zum Nennwert eintauscht.

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  D-Mark_wird_gehortet_-_Umtausch_in_Euro_weiterhin_kostenlos_möglich.pdf
   

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31.01.2012 - Stichtag 29. Februar: Sparzinsen rechtzeitig abheben


Zu Beginn des Jahres lassen sich Sparer gerne ihre Zinsen gutschreiben. Was viele nicht wissen: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis Ende Februar abgehoben werden. Ansonsten liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Verfügungen nach diesem Termin behandeln die Kreditinstitute als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss. Bankkunden können vom gewöhnlichen Sparbuch oder Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeden Monat bis zu 2.000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Auch hier gilt: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugeschlagen. Sparbuchbesitzer können also noch bis zum 29. Februar 2012 zusätzlich zu den 2.000 Euro die für das Jahr 2011 gutgeschriebenen Zinsen schadlos abheben. Anfang März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder ausschließlich die 2.000-Euro-Regelung.

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  Sparzinsen_rechtzeitig_abheben.pdf
   

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17.01.2012 - Ein Jahr Transparenz am Geldautomaten - Kostenfrei Geld abheben auch an der Kasse im Supermarkt


Vor einem Jahr – am 15. Januar 2011 – haben nahezu alle privaten Banken den Preis für Fremdabhebungen an ihren Geldautomaten mit der Girocard auf maximal 1,95 Euro gesenkt. Die Höhe der Gebühr muss dem Kunden vor dem Abheben am Geldautomaten angezeigt und so transparent gemacht werden. Das Abheben am institutseigenen Geldautomaten ist kostenfrei. Das gilt auch für die Bargeldversorgung innerhalb der Banken-Zusammenschlüsse Cash Group und CashPool. Damit sind die privaten Banken der Vorreiter für sinkende Preise an deutschen Geldautomaten. Jeder Sparkasse und Volksbank steht die Teilnahme an dieser kundenfreundlichen und transparenten Vereinbarung offen. In den vergangenen zwölf Monaten sind dadurch die Preise für Fremdkunden spürbar gesunken – laut Verbraucherportal biallo.de von durchschnittlich etwa 5,64 Euro auf 3,97 Euro. Doch einige Institute verlangen von fremden Kunden immer noch bis zum Dreifachen der 1,95 Euro-Regelung der privaten Banken. Tipp: Für Fremdkunden kann es sich also lohnen, einen anderen Geldautomaten aufzusuchen, wenn einem der Preis am zunächst angesteuerten Automaten zu teuer erscheint. Darüber hinaus können alle Bankkunden bundesweit in 1.300 Shell-Tankstellen Bargeld von ihrem Konto auszahlen lassen. Entweder kostenfrei – sofern ihre Bank eine Kooperation mit den Shell-Tankstellen hat – oder für maximal 1,95 Euro. Was viele nicht wissen: Ab einem Einkauf im Wert von 20 Euro können sich Supermarkt-Kunden bei z. B. REWE, Toom und Penny bis zu 200 Euro Bargeld ohne zusätzliche Kosten vom Konto an der Kasse geben lassen.

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  Ein_Jahr_Transparenz_am_Geldautomaten.pdf
   

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09.01.2012 - Kontoauszüge aufbewahren


Den Beginn eines neuen Jahres nutzen viele Menschen, um auf- und auszuräumen. Doch Achtung: Kontoauszüge sollte man nicht zu früh wegwerfen. Privatpersonen sind zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge und andere Bankbelege aufzuheben. Sie sollten es jedoch tun, um wichtige Zahlungen nachweisen zu können. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre (bei Kaufverträgen verjähren Mängelansprüche regelmäßig in zwei Jahren mit Ablieferung der Sache). Aber selbst die regelmäßige Verjährungsfrist kann länger als drei Jahre sein, denn die Frist beginnt grundsätzlich erst am Jahresende mit Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis darüber. Wenn Sie von dem Anspruch gar keine Kenntnis hatten, endet die Frist sogar erst nach zehn Jahren. Das heißt: Vor dem Wegwerfen von Kontoauszügen und z. B. Rechnungen vom Versandhändler sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Unterlage eventuell noch zur etwaigen Geltendmachung von Ansprüchen benötigt wird. Eine Ausnahme gilt für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren (' 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Deshalb gilt: Rechnungen und Kontoauszüge von 2010 und 2011 sollten Sie jetzt noch keinesfalls entsorgen.

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  Kontoauszüge_aufbewahren.pdf
   

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13.12.2011 - Was Bankkunden zum Jahreswechsel beachten sollten


Zum Jahreswechsel müssen sich die Verbraucher wieder auf Änderungen einstellen. Das gilt auch für Bankkunden. So kann Pfändungsschutz ab 1. Januar 2012 nicht mehr auf dem gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Anspruch genommen werden. Wem die Pfändung droht oder wem bereits gepfändet wird, der sollte noch vor Jahresende sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das kann jeder Bankkunde mit seinem Einzelkonto tun. Bei Gemeinschaftskonten ist eine Umwandlung nicht möglich. Wer eine Immobilie erwirbt, muss in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2012 und in Rheinland-Pfalz ab 1. März 2012 mit einer auf fünf Prozent erhöhten Grunderwerbsteuer rechnen. Wird der Kaufvertrag rechtzeitig vor der Steuererhöhung unterschrieben, bleibt es dagegen bei dem bisherigen Steuersatz von 3,5 Prozent. Die Auszahlung von Riester-Renten kann nach aktuellem Recht frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Wer einen neuen Riester-Vertrag nach dem Jahresende 2011 abschließt, muss dagegen zwei Jahre länger warten. Denn eine Auszahlung ist dann erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Das gleiche gilt für Basisrenten (Rüruprenten). Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem anstehenden Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.

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  Was_Bankkunden_zum_Jahreswechsel_beachten_sollten.pdf
   

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29.11.2011 - Sicher bezahlen mit der Kreditkarte im Internet


Weihnachten kommt immer näher. Die Zeit wird knapper, die Kaufhäuser überfüllter. Da lockt das Online-Shopping für Geschenke im Internet mit der Kreditkarte. Einfach und bequem von zu Hause aus – rund um die Uhr. Wenn Sie einige wichtige Regeln beachten ist die Einkaufstour per Mausklick nicht nur bequem, sondern auch sicher.

  • Installieren Sie stets aktuelle Virenscanner und Firewalls und führen Sie regelmäßig die angebotenen Aktualisierungen durch. Shoppen Sie nur mit einem sicheren Computer, nutzen Sie dazu keinen PC in Internet-Cafés.
  • Überprüfen Sie die Vertrauenswürdigkeit der Internet-Shops, z. B. anhand von Kundenbewertungen und Gütesiegeln und lesen Sie die AGBs.
  • Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Kreditkartennummer nur ein, wenn die SSL-Verschlüsselung bei der Datenübertragung aktiv ist. Dies erkennen Sie daran, dass die Internetadresse mit https:// statt mit http:// beginnt und der Browser ein Schloss-Symbol anzeigt.
  • Geben Sie im Internet niemals Ihre Kreditkarten-PIN ein. Sie darf nur für den Bargeldbezug am Geldautomaten und ggf. für die Nutzung im Handel an der Kasse verwendet werden.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnung. Bei Auffälligkeiten kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank.

 Download:
  Sicher_bezahlen_mit_der_Kreditkarte_im_Internet.pdf
   

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15.11.2011 - Bankvollmacht für Notfälle - jederzeit widerrufbar


Niemand ist vor Schicksalsschlägen geschützt. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Und nicht nur altersbedingt können womöglich auch Bankgeschäfte wie Überweisungen oder das Abheben von Bargeld nicht mehr selbst vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt. Für derartige Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig Vorsorge treffen. Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht, indem man gegenüber der Bank einer Vertrauensperson eine "Konto-/Depotvollmacht" erteilt. Sinnvoll ist es, dafür zusammen mit der Vertrauensperson die Bank aufzusuchen. So können etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Das heißt, die Bankgeschäfte, die die Vertrauensperson übernehmen darf, werden vorher klar festgelegt. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber – und nach seinem Tod der Erbe – die "Konto-/Depotvollmacht" jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 Download:
  Bankvollmacht_für_Notfälle_-_jederzeit_widerrufbar.pdf
   

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24.11.2011 - Anlageberatung der Banken besser als ihr Ruf


Obwohl die Anlageberatung immer wieder kritisiert wird, ist sie doch besser als ihr Ruf. Denn 80 Prozent der Deutschen sind mit der Anlageberatung ihrer Bank zufrieden - so das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage durch das ipos-Institut Mannheim im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken. 16 Prozent der Befragten äußerten hingegen, dass sie mit der Anlageberatung ihrer Bank unzufrieden seien (siehe Grafik). Jeder Zweite gab zudem an, sein Vertrauen in die eigene Bank habe angesichts der Finanz- und Staatsschuldenkrise nicht gelitten. Und mit den Leistungen ihrer Bank sind 88 Prozent der mehr als 1.000 Befragten zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Ein erstaunliches Ergebnis, steht es doch im Wiederspruch zu der häufig geäußerten Kritik an den Banken. Gleichwohl muss die Kreditwirtschaft noch viel Überzeugungsarbeit leisten, denn immerhin jeder dritte Deutsche hat eine „nicht so gute“ und 14 Prozent haben sogar eine „schlechte“ Meinung von Banken und Sparkassen.

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  Anlageberatung_der_Banken_besser_als_ihr_Ruf.pdf
   

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01.11.2011 - Auf Geld vom Chef und Staat nicht verzichten


Seit einem halben Jahrhundert können Arbeitnehmer Geld vom Chef dazu bekommen, um ihr Erspartes zu mehren. Im Sommer 1961 – vor 50 Jahren – verabschiedete die Bundesregierung das Vermögensbildungsgesetz (damals 312-DM-Gesetz). Mit ihm sollte die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhänden gefördert werden. Millionen Bundesbürger haben seitdem die vermögenswirksamen Leistungen (VL) regelmäßig genutzt. Der geförderte Betrag wurde mehrfach heraufgesetzt. Ein großes Vermögen lässt sich mit ihnen zwar nicht verdienen, ein kleines aber schon. Je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Vereinbarung übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte VL-Sparrate, die heute bei bis zu 40 Euro im Monat liegt, also bis zu 480 Euro im Jahr – zusätzlich zum Gehalt. Verzichten sollte man auf dieses Geld auf keinen Fall. Hinzu kommt, dass der Staat bestimmte Formen des VL-Sparens, insbesondere das so genannte Beteiligungssparen (dazu gehören beispielsweise Aktienfonds), mit Zulagen fördert, wenn der Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer einen Sparvertrag nach dem so genannten 480-Euro-Gesetz abschließt. Dieser Vertrag läuft sechs Jahre. Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Wer möchte, kann seine VL-Leistungen auch für eine betriebliche Altersversorgung nutzen.

 Download:
  Auf_Geld_vom_Chef_und_Staat_nicht_verzichten.pdf
   

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15.02.2012 - Fleißige Deutsche: Geld- und Immobilienvermögen erreicht zehn Billionen Euro


Foto Mehr als sechs Jahrzehnte Frieden und soziale Marktwirtschaft haben den Deutschen einen beachtlichen Vermögensaufbau ermöglicht: Auf rund zehn Billionen Euro summiert sich inzwischen das Geld- und Immobilienvermögen der privaten Haushalte in Deutschland (siehe Grafik). Noch nicht erfasst ist dabei weiteres Sachvermögen wie PKWs, Wohnungseinrichtungen, private Kunstsammlungen und Schmuck, das noch hinzugerechnet werden müsste. Abzüglich der Kreditschulden von 1,5 Billionen Euro, davon sind knapp zwei Drittel Immobilienkredite, verbleibt den Deutschen ein beachtliches „Nettovermögen“ von weit über acht Billionen Euro. Obwohl die Wohneigentumsquote hierzulande niedriger ist als in anderen europäischen Ländern, gelten Immobilien den Deutschen doch als sehr solide Anlagen, gerade auch für die Altersvorsorge. Auch beim Finanzvermögen achten die Deutschen vor allem auf Sicherheit. So entfallen von den etwa 4,7 Billionen Euro Geldvermögen mehr als zwei Drittel auf Bargeld, Spar- und Festgeldkonten sowie Ansprüchen gegenüber Versicherungen. Nur fünf Prozent sind in Aktien investiert, bezogen auf das gesamte Geld- und Immobilienvermögen sind das nicht einmal drei Prozent.

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 Fleißige_Deutsche.pdf
   So_viel_besitzen_die_Deutschen.jpg
   

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05.01.2012 - Beste Geldanlage 2011: Hoher Wertzuwachs mit Gold, herbe Verluste mit Aktien


Foto Bereits im dritten Jahr hintereinander können sich Goldliebhaber über einen überdurchschnittlich hohen Wertzuwachs freuen. So stieg der Goldpreis (in Euro) im vergangenen Jahr um gut 13 Prozent. Aktien bescherten ihren Besitzern dagegen zumeist herbe Verluste. Wer am ersten Handelstag 2011 deutsche Standardaktien (DAX-Werte) kaufte, der verbuchte Anfang 2012 einen Wertverlust von im Schnitt etwa 13 Prozent (siehe Grafik).

Mit niedrigen Renditen mussten sich Anleger begnügen, die auf Nummer sicher gehen wollten. So boten einjährige Finanzierungsschätze des Bundes nur knapp 0,5 Prozent. Sparbriefe und Termineinlagen verzinsten sich je nach Angebot bei Banken im vergangenen Jahr mit etwa ein bis gut zwei Prozent.

Die Kurse von den Bundeswertpapieren, die an der Börse gehandelt werden, sind im vergangenen Jahr aufgrund der großen Nachfrage kräftig gestiegen. Anleger, die auf Bundesanleihen oder Bundesobligationen setzten, konnten deshalb mit beträchtlichen Kursgewinnen den niedrigen Zinskupon „aufbessern“.

Mögliche Steuern und Transaktionskosten sind in der Grafik nicht berücksichtigt.

 Download:
 Beste_Geldanlage_2011.pdf
   Was_war_die_beste_Geldanlage_2011.jpg
   

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19.12.2011 - Zwei von drei Jugendlichen bekommen regelmäßig Taschengeld


Foto Ab wann Kinder Taschengeld bekommen sollten und wie viel, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Aber unstrittig ist: Mit einem regelmäßigen festen Betrag, über den sie selbst verfügen können, lernen es junge Leute am besten, mit Geld umzugehen. Immerhin gut zwei Drittel der 13- bis 18-Jährigen erhalten von ihren Eltern regelmäßig Taschengeld. Das ergab eine bundesweite Umfrage von YOUNGCOM! im Auftrag des Bankenverbandes. Die meisten Jugendlichen (46 Prozent) bekommen dabei im Monat höchstens 30 Euro. 13 Prozent der Befragten liegen mit ihrem Taschengeld zwischen 31 und 50 Euro, und jeder Elfte erhält 51 bis 100 Euro. Vier von hundert Jugendlichen können sich über mehr als 100 Euro im Monat freuen (siehe Grafik).

Bei den Jüngeren, den 13- bis 15-Jährigen, sind die Summen erwartungsgemäß etwas niedriger: Die meisten von ihnen (29 Prozent) bekommen bis zu 20 Euro, 26 Prozent 21 bis 30 Euro Taschengeld. Acht Prozent verfügen über mehr als 50 Euro im Monat.

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 Zwei_von_drei_Jugendlichen_bekommen_regelmaessig_Taschengeld.pdf
   Wie_viel_Taschengeld_erhalten_Jugendliche.jpg
   

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24.11.2011 - Anlageberatung der Banken besser als ihr Ruf


Foto Obwohl die Anlageberatung immer wieder kritisiert wird, ist sie doch besser als ihr Ruf. Denn 80 Prozent der Deutschen sind mit der Anlageberatung ihrer Bank zufrieden - so das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage durch das ipos-Institut Mannheim im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken. 16 Prozent der Befragten äußerten hingegen, dass sie mit der Anlageberatung ihrer Bank unzufrieden seien (siehe Grafik). Jeder Zweite gab zudem an, sein Vertrauen in die eigene Bank habe angesichts der Finanz- und Staatsschuldenkrise nicht gelitten. Und mit den Leistungen ihrer Bank sind 88 Prozent der mehr als 1.000 Befragten zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Ein erstaunliches Ergebnis, steht es doch im Wiederspruch zu der häufig geäußerten Kritik an den Banken. Gleichwohl muss die Kreditwirtschaft noch viel Überzeugungsarbeit leisten, denn immerhin jeder dritte Deutsche hat eine „nicht so gute“ und 14 Prozent haben sogar eine „schlechte“ Meinung von Banken und Sparkassen.

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 Anlageberatung_der_Banken_besser_als_ihr_Ruf.pdf
   Deutsche_zufrieden_mit_Anlageberatung.JPG
   

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27.10.2011 - Geldfälscher bevorzugen Fünfzig- und Zwanzig-Euro-Scheine


Foto Am häufigsten werden Fünfzig-Euro-Scheine und Zwanzig-Euro-Scheine gefälscht. Auf den Fünfziger entfielen im vergangenen Jahr 43 Prozent aller gefälschten Euro-Banknoten, auf den Zwanziger 40 Prozent (siehe Grafik). Entdeckt wurden im vergangenen Jahr rund 725.000 Fälschungen. Gemessen an den mehr als 14 Milliarden umlaufenden echten Euro-Banknoten ist das ein sehr niedriger Anteil. So kommt statistisch gesehen auf knapp 19.000 echte Banknoten nur eine Fälschung. Auch wenn demnach die Gefahr klein ist, Opfer einer Fälschung zu werden, sollten Verbraucher dennoch Geldscheine anhand der bekannten Sicherheitsmerkmale überprüfen, wie beispielsweise Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und den Kippeffekt beim Hologramm. Denn wer einen gefälschten Geldschein bekommen hat, darf diesen nicht wieder in Umlauf setzen. Die Weitergabe von Falschgeld ist grundsätzlich strafbar.
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 Geldfälscher_bevorzugen_Fünfzig-_und_Zwanzig-Euro-Scheine.pdf
   Falsche_Fünfziger_am_Häufigsten.jpg
   

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28.09.2011 - Hypothekenzinsen historisch niedrig


Foto Des einen Freud, des anderen Leid: Während Sparer sich mit historisch niedrigen Zinsen für Bundeswertpapiere begnügen müssen, haben Bauwillige gut lachen. Denn die Kreditzinsen für Baudarlehen waren noch nie so günstig wie derzeit. Hypothekendarlehen mit 10 Jahren Zinsbindung sind aktuell (September 2011) zu Effektivzinsen von durchschnittlich unter 3,5 Prozent zu haben. Vor gut zehn Jahren lagen die Zinsen für Hypothekarkredite noch bei über sechs Prozent (siehe Grafik). Trotz der sehr günstigen Konditionen sollten Bauvorhaben nicht überstürzt angegangen werden. Denn der Kauf einer Immobilie ist eine langfristige Investition, mit der man sich in der Regel auch finanziell auf lange Zeit bindet.

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 Hypothekenzinsen_historisch_niedrig.pdf
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